Bild vom Richtkranz in St. Martin

Pfarreivermögensverwaltungsrat

Der Pfarreivermögensverwaltungsrat (PVVR) hat nach dem Pfarreigesetz eine starke Stellung. Er übt die Aufsicht über die Tätigkeit des Verwaltungsvorstands und des Pfarreiökonomen aus, hat uneingeschränkte Einsicht in alle Geschäftsunterlagen, kontrolliert Rechtsakte und kann diese aufheben. Zu einer ganzen Reihe von Rechtsakten bedarf es der Zustimmung des Pfarreivermögensverwaltungsrates. Daher wird dieses Aufsichtsgremium auch durch den Pfarreirat als das demokratisch gewählte Vertretungsorgan der Pfarrei bestellt. 
Der PVVR besteht aus dem Pfarrer, der jedoch kein Stimmrecht hat, aus zwei Mitgliedern des Pfarreirates und aus 4-8 weiteren Mitgliedern, die fachliche Eignung und wirtschaftliche Erfahrung mitbringen müssen. 
 
Mitglieder:
Pfarrer Ehret, Thomas (Vorsitzender)
Gladitsch, Jürgen (stellvertr. Vorsitzender)
Kleinsorge, Bernhard
Offele, Josef
Rothas-Muck, Eveline
Schmerbeck, Dominik
Seifried, Werner
Stoll, Werner
Winter, Johannes